Bundespräsidentenwahl 2016 - Wiederholung 2. Wahlgang

21.10.2016 10:40

Wappen

Die Wiederholung des 2. Wahlganges der Bundespräsidentenwahl findet am Sonntag, den 4. Dezember 2016 statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die am Stichtag (27. September 2016) in der Wählerevidenz eingetragen waren und spätestens am Wahltag (also am 4. Dezember 2016) 16 Jahre alt werden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.  


ANSPRUCH AUF AUSSTELLUNG EINER WAHLKARTE:

  • Wahlberechtigte Männer und Frauen, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht am Ort der Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden;
  • wahlberechtigte Männer und Frauen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltags (z. B. infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit usw.) unmöglich ist.

NEU - Eine Begründung für die Verhinderung, das "eigene" Wahllokal aufzusuchen, ist unerlässlich.

 

BEANTRAGUNG EINER WAHLKARTE:

​​schriftlich bis spätestens Mittwoch, den 30. November 2016

- mittels personalisierter Anforderungskarte (erhalten Sie rechtzeitig per Post)
- auf www.wahlkartenantrag.at (siehe Link auf der Homepage)
- mittels E-Mail (gemeinde@schollach.at)

Kopie des amtlichen Lichtbildausweises unbedingt beilegen

persönlich bis spätestens Freitag, den 2. Dezember, 12.00 Uhr
-
bitte Anforderungskarte 
- amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen

 

Eine telefonische Anfrage ist nicht möglich! 

Datei herunterladen: PDFBP_Information-Beantragung-Wahlkarte.pdf

 

Eine ausgestellte Wahlkarte kann von einem Angehörigen nur mit ausgefüllter Vollmacht abgeholt werden.

Datei herunterladen: PDFFormular Vollmacht 

21.10.2016